DGDM unterstützt neues Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz zur Förderung der digitalen Medizin

Die Deutsche Gesellschaft für Digitale Medizin (DGDM) begrüßt das von der Ampelkoalition geplante Gesundheitsdaten-Nutzungsgesetz (GDNG), das eine bessere wissenschaftliche Nutzung von Gesundheitsdaten ermöglichen soll. Der 1. Vorsitzende der DGDM, Dr. med. Filippo Martino, äußerte sich positiv zum grundsätzlichen Ansatz des Gesetzes, insbesondere zur Einführung einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle sowie zur Opt-out-Variante. Das GDNG hat zum Ziel, dass bis 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten über eine elektronische Patientenakte (ePA) verfügen.

Martino betonte, dass die DGDM die Öffnung von Gesundheitsdaten für die Forschung grundsätzlich befürworte, solange der Forschungszweck klar definiert sei. Allerdings gebe es noch Herausforderungen, da die ePA noch nicht vollständig digitalisiert sei, insbesondere was die hinterlegten Arztbriefe, Befunde und Ähnliches betreffe. Dies erschwere die Durchführung von Forschungsprojekten. Martino lobte das Gesetz als wichtigen Schritt, merkte aber an, dass die Umsetzung und Praktikabilität genauer betrachtet werden müsse.

Wie im Koalitionsvertrag der Regierung angekündigt, soll das GDNG die wissenschaftliche Nutzung von Gesundheitsdaten im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verbessern. Angesichts der aktuellen Herausforderungen im Gesundheitswesen ist die optimale Nutzung von Datenressourcen für die Evaluation und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems und der Gesundheitsversorgung von großer Bedeutung. Das GDNG soll dazu beitragen, diese Potenziale effizienter zu nutzen.

Die DGDM weist darauf hin, dass die derzeitigen Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Nutzung versorgungsbezogener Daten (VeDa) in Deutschland unbefriedigend sind. Datenschutzrechtliche, regulatorische und organisatorische Hürden erschweren bisher eine umfassende Nutzung von VeDa in der Versorgungsforschung. Diese Hürden gilt es zu überwinden, um das Potenzial der Daten zur Verbesserung von Qualität, Sicherheit und Effizienz der Gesundheitsversorgung voll auszuschöpfen.

Die Fachgesellschaft für digitale Medizin fordert eine optimale Ausgestaltung des Gesetzes, die transparente Kriterien für Datenschutzrisiken, Nutzenchancen und Einwilligung zur Datennutzung festlegt. Eine angemessene Abwägung von Nutzen und Schadenspotenzial ist entscheidend, um einen sinnvollen und verantwortungsvollen Umgang mit den Daten zu gewährleisten. Es sollte klare Regeln geben, wie Daten für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus sollten die Ergebnisse aller genehmigten Forschungsprojekte erfasst und öffentlich zugänglich gemacht werden, um ein „lernendes System“ zu etablieren.

Die DGDM begrüßt daher das GDNG als einen wichtigen Schritt in Richtung einer effektiveren Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung und die Weiterentwicklung des Gesundheitswesens. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, die Umsetzung und Praktikabilität des Gesetzes genau zu prüfen und sicherzustellen, dass die Interessen der Ärzteschaft und anderer Beteiligter angemessen berücksichtigt werden.

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