Mitgliedergruppen und Beitragsordnung
1. In Anlehnung an § 3 und § 5 der Satzung werden die Mitglieder der DGDM hinsichtlich ihrer Beitragsverpflichtung in Gruppen unterteilt.
Es gelten die folgenden Jahresbeiträge:
Ordentliche Mitglieder Mitgliedschaft gemäß §3 Absatz 2 der Satzung der DGDM.
Nichtberufstätige (Zahn-)Ärzt:innen
auf Antrag unter Vorlage geeigneter Nachweise
40,00 € / Jahr
(Zahn-)Ärzt:innen ohne Facharzttitel
auf Antrag unter Vorlage geeigneter Nachweise
50,00 € / Jahr
Fach(zahn-)ärzt:innen / Wissenschaftler:innen
auf Antrag unter Vorlage geeigneter Nachweise
100,00 € / Jahr
Fach(zahn-)ärzt:innen in leitender Position
200,00 € / Jahr
Nichtberufstätige aus Gesundheitsfachberufen
auf Antrag unter Vorlage geeigneter Nachweise
30,00 € / Jahr
Berufstätige aus Gesundheitsfachberufen
40,00 € / Jahr
Außerordentliche Mitglieder Mitgliedschaft gemäß §3 Absatz 3 der Satzung der DGDM.
Studierende / Auszubildende
auf Antrag unter Vorlage geeigneter Nachweise, bis 35
20,00 € / Jahr
Weitere Mitgliedschaften
Fördermitglieder
gemäß §3 Absatz 4 der Satzung der DGDM
Beitrag auf Anfrage
Ehrenmitglieder
gemäß §3 Absatz 6 der Satzung der DGDM
0,00 € / Jahr
Korporative Mitglieder
gemäß §3 Absatz 7 der Satzung der DGDM
0,00 € / Jahr
2. Die Einstufung in die genannten Gruppen erfolgt jährlich neu und ist jeweils für ein Geschäftsjahr gültig. Die Mitglieder sind verpflichtet, der Gesellschaft unaufgefordert Änderungen ihrer beruflichen Situation mitzuteilen, sofern diese für die Einstufung in eine der Beitragsgruppen von Belang sind.
3. Die Anträge für die ermäßigten Mitgliedsbeiträge müssen jährlich neu unter erneuter Vorlage entsprechender Nachweise gestellt werden.
4. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, veranlasst der Verein die Abbuchung von dem Konto des Mitglieds. Bankgebühren bei falschen oder unvollständigen Kontoverbindungen werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.
5. Bei Aufnahme eines Mitglieds während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres ist der Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu entrichten. Erfolgt die Aufnahme während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres ist der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr zu 50% zu entrichten.
6. Im Laufe eines Geschäftsjahres eingegangene Änderungsmitteilungen werden zum Beginn des folgenden Geschäftsjahres wirksam.
7. Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung der DGDM am 11.11.2020 in Berlin beschlossen.