Promotionsstipendium
„Digitale Medizin“

Promotionsstipendium „Digitale Medizin“

 

Das Promotionsstipendium „Digitale Medizin“ wird im Rahmen des Förderprogramms der DGDM zusammen mit der Deutschen Ärzte Finanz (DÄF) jährlich vergeben.
Es richtet sich an Medizinstudierenden und Ärzt:innen, die eine Promotion im Bereich „Digitale Medizin“ anstreben und ihr Promotionsvorhaben über den Zeitraum von einem Jahr in Vollzeit durchzuführen wollen. Das Studium wird währenddessen ausgesetzt.
Für das Vergabejahr 2023 wird ein Promotionsstipendium „Digitale Medizin“ durch die DGDM und die DÄF vergeben.

Förderzeitraum: 12 Monate, beginnend jeweils am 01.10.
Fördersumme: 1.000 € pro Monat
Bewerbungsfrist: Endet am 30.06.2023
Ergebnisverkündung: 31.07.2023

 

Rahmenbedingungen:

  • Bewerber:innen müssen Studierende der (Zahn-)Medizin oder (Zahn-)Ärzt:innen sein.
  • Die Promotion muss Themen und Fragestellungen aus dem Bereich „Digitale Medizin“ bearbeiten.
  • Das Studium wird für den Zeitraum der Förderung ausgesetzt.

Eine Doppelförderung durch andere leistungsbasierte, materielle Förderungen ist ausgeschlossen. Nebentätigkeiten sind lediglich als geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) gestattet, bei denen das Arbeitsentgelt 450 Euro pro Monat nicht übersteigen darf.

 

Auswahlverfahren:

Das Auswahlverfahren erfolgt auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Es orientiert sich an den Auswahlkriterien, die in der Vergabeordnung festgelegt sind. Eine Auswahlkommission entscheidet auf Grundlage eingereichten der Unterlagen über die/den Empfänger:in des Stipendiums.

 

Bewerbung

Es werden ausschließlich Bewerbungen berücksichtigt, die online über das Bewerbungsformular der DGDM https://digitale-medizin.org/bewerbung-promotionsstipendium eingegangen sind.

 

Bitte fügen Sie folgenden Dokumente (als PDF) Ihrer Bewerbung bei:

  • ein Motivationsschreiben im Umfang von max. zwei DIN A4 Seiten,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • eine Projektskizze (wissenschaftlicher Hintergrund, Beschreibung der Methodik, Zielstellung, erwartete Ergebnisse und Einfluss auf die Versorgung/Wissenschaft) zum Promotionsvorhaben im Umfang von max. fünf DIN A4 Seiten,
  • eine Zeitplanung zum Promotionsvorhaben (inkl. Meilensteine sowie etwaigen Abhängigkeiten wie z.B. Ethikvotum oder Tierversuchsanträge),
  • eine schriftliche Zusage über Betreuung des Promotionsvorhabens durch mindestens eine:n Hauptbetreuer:in, die/der zur Betreuung nach hochschuleigener Promotionsordnung berechtigt ist,
  • eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
  • die Zeugnisse der bereits abgelegten (zahn-)ärztlichen Prüfungen (Physikum, M2, M3, Approbationsurkunde) und
  • ggf. geeignete Nachweise über relevante ehrenamtliche Tätigkeit, Preise, Auszeichnungen oder sonstiges Engagement.

 

Reichen Sie die Bewerbungsunterlagen bitte in deutscher oder englischer Sprache ein. Falls Sie unterstützende Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch einreichen möchten, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.

Bewerbungsfrist

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Die Bewerbungsfrist ist der 30. Juni 2023. Danach wird der Bewerbungsprozess automatisch geschlossen.

Bitte laden Sie alle Dokumente zusammen mit Ihrer Bewerbung hoch. Ein nachträgliches Hochladen ergänzender Dokumente ist nicht möglich.
Beachten Sie, dass nicht form- und fristgerecht eingereichte Bewerbungen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden können.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf das Stipendium.

 

Bei Fragen bezüglich des Promotionsstipendiums stehen wir Ihnen gerne per Mail zur Verfügung. Bewerbungen können jedoch ausschließlich über das Online-Formular eingereicht werden.

 

Viel Erfolg für Ihre Bewerbung!