Beitragsordnung

Mitgliedergruppen und Beitragsordnung

1. In Anlehnung an § 3 und § 5 der Satzung werden die Mitglieder der DGDM hinsichtlich ihrer Beitragsverpflichtung in Gruppen unterteilt.

Es gelten die folgenden Jahresbeiträge:

Ordentliche Mitglieder

Mitgliedschaft gemäß §3 Absatz 2 der Satzung der DGDM.

Nichtberufstätige
(Zahn-)Ärzt:innen

auf Antrag unter Vorlage
geeigneter Nachweise

40,00 € / Jahr

(Zahn-)Ärzt:innen
ohne Facharzttitel

auf Antrag unter Vorlage
geeigneter Nachweise

50,00 € / Jahr

Fach(zahn-)ärzt:innen / Wissenschaftler:innen

auf Antrag unter Vorlage
geeigneter Nachweise

100,00 € / Jahr

Fach(zahn-)ärzt:innen
in leitender Position
  

200,00 € / Jahr

Nicht Berufstätige aus Gesundheitsfachberufen

auf Antrag unter Vorlage
geeigneter Nachweise

30,00 € / Jahr

Berufstätige aus
Gesundheitsfachberufen
 

40,00 € / Jahr

Außerordentliche Mitglieder

Mitgliedschaft gemäß §3 Absatz 3 der Satzung der DGDM.

Studierende /
Auszubildende

auf Antrag unter Vorlage
geeigneter Nachweise, bis 35

20,00 € / Jahr

Weitere Mitgliedschaften

Fördermitglieder

gemäß §3 Absatz 4 der Satzung der DGDM

Beitrag auf Anfrage

Ehrenmitglieder

gemäß §3 Absatz 6 der Satzung der DGDM

0,00 € / Jahr

Korporative Mitglieder

gemäß §3 Absatz 7 der Satzung der DGDM

0,00 € / Jahr

2. Die Einstufung in die genannten Gruppen erfolgt jährlich neu und ist jeweils für ein Geschäftsjahr gültig. Die Mitglieder sind verpflichtet, der Gesellschaft unaufgefordert Änderungen ihrer beruflichen Situation mitzuteilen, sofern diese für die Einstufung in eine der Beitragsgruppen von Belang sind.

3. Die Anträge für die ermäßigten Mitgliedsbeiträge müssen jährlich neu unter erneuter Vorlage entsprechender Nachweise gestellt werden.

4. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, veranlasst der Verein die Abbuchung von dem Konto des Mitglieds. Bankgebühren bei falschen oder unvollständigen Kontoverbindungen werden dem Mitglied in Rechnung gestellt.

5. Bei Aufnahme eines Mitglieds während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres ist der Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu entrichten. Erfolgt die Aufnahme während der zweiten Hälfte des Geschäftsjahres ist der Beitrag für das laufende Geschäftsjahr zu 50% zu entrichten.

6. Im Laufe eines Geschäftsjahres eingegangene Änderungsmitteilungen werden zum Beginn des folgenden Geschäftsjahres wirksam.

7. Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung der DGDM am 11.11.2020 in Berlin beschlossen.